VTS - Verband Textilpflege Schweiz

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Die EKAS und ihre Richtlinie

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sowie das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz ArG) mit den dazugehörigen Verordnungen 1 bis 4 stipulieren, dass der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit in seinem Betrieb verantwortlich ist.

Die in diesem Zusammenhang geforderte Beizugspflicht von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit ist in der Spezial-Richtlinie Nr. 6508 der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) konkretisiert. Seit dem 1. Januar 2000 ist diese Richtlinie, welche die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regelt, in Kraft.

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Der VTS und seine Branchenlösung

Der VTS verfügt über eine von der EKAS genehmigte Branchenlösung «Sicherheit und Gesundheitsschutz in Textilpflegebetrieben». Der VTS hat in den Jahren 2002 und 2003 eine die gesamte Wäscherei- und Textilpflegebranche umfassende Risikoanalyse durchgeführt und auf dieser Basis praxisorientierte Checklisten und Massnahmenpläne erstellt. Diese wurden in den Jahren 2004 und 2005 in Zusammenarbeit mit einem Arbeitshygieniker und einem Arbeitsarzt weiter optimiert.

In Ausbildungskursen werden an der Textilfachschule in Wattwil die Kontaktpersonen Arbeitssicherheit (KOPAS) geschult. Textilpflegebetriebe wählen mit einem Anschluss an die VTS-Branchenlösung mit Sicherheit den kostengünstigsten Weg, die geforderten Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Für VTS-Mitglieder erfolgt die Unterstellung unter die Branchenlösung gar kostenlos!

Dokumentationen zur Branchenlösung sowie weitere Informationen über Schulungen sind auf der VTS-Geschäftsstelle erhältlich.