VTS - Verband Textilpflege Schweiz

Häufigste Schadenfälle

Lichtschäden

  • Textilien dürfen nicht unter direkter Sonnenbestrahlung ausgelüftet werden. Sie sollten insbesondere nicht in sonnenbestrahlten Autos liegen gelassen werden, da sich die Strahlungswirkung durch das Glas noch erhöht.
  • Gewisse Skiartikel sind in Höhenlagen, wo viel Schnee liegt, besonders anfällig auf Lichtschäden.
  • Grundsätzlich sind weisse Textilien sehr lichtempfindlich, weshalb sie nie längere Zeit unter Plastik aufbewahrt werden sollten.

Gebrauchsschäden

  • Gebrochene Kanten
  • Abnützungen (z.B. an Knopflöchern, bedingt durch das Tragen von Sicherheitsgurten im Auto, usw.)
  • Seide und andere geschliffene Stoffarten sind äusserst fleckempfindlich.
  • Die Reissfestigkeit von Seide wird durch Schweiss, Lichteinflüsse und Alterung stark herabgesetzt.

Nicht reinigungsbeständige Beschichtungen

  • Beschichtungen können sich teilweise oder ganz von ihrem Untergewebe ablösen, wenn sie nicht reinigungsbeständig produziert wurden.
  • Vor allem PVC-Beschichtungen müssen als nicht reinigungsbeständig bezeichnet werden.
  • Sämtliche Beschichtungen können allerdings im Nassreinigungsverfahren problemlos behandelt werden. Dieses Verfahren kann nur durch einen professionellen Textilpflegebetrieb ausgeführt werden.

Fehlende Pflegekennzeichnungen

  • Es ist bereits beim Kauf der Textilien – insbesondere auch in Boutiquen und Nähateliers - darauf zu achten, dass eine Pflegekennzeichnung eingenäht ist.