

Häufigste Schadenfälle
Lichtschäden
- Textilien dürfen nicht unter direkter Sonnenbestrahlung ausgelüftet werden. Sie sollten insbesondere nicht in sonnenbestrahlten Autos liegen gelassen werden, da sich die Strahlungswirkung durch das Glas noch erhöht.
- Gewisse Skiartikel sind in Höhenlagen, wo viel Schnee liegt, besonders anfällig auf Lichtschäden.
- Grundsätzlich sind weisse Textilien sehr lichtempfindlich, weshalb sie nie längere Zeit unter Plastik aufbewahrt werden sollten.
Gebrauchsschäden
- Gebrochene Kanten
- Abnützungen (z.B. an Knopflöchern, bedingt durch das Tragen von Sicherheitsgurten im Auto, usw.)
- Seide und andere geschliffene Stoffarten sind äusserst fleckempfindlich.
- Die Reissfestigkeit von Seide wird durch Schweiss, Lichteinflüsse und Alterung stark herabgesetzt.
Nicht reinigungsbeständige Beschichtungen
- Beschichtungen können sich teilweise oder ganz von ihrem Untergewebe ablösen, wenn sie nicht reinigungsbeständig produziert wurden.
- Vor allem PVC-Beschichtungen müssen als nicht reinigungsbeständig bezeichnet werden.
- Sämtliche Beschichtungen können allerdings im Nassreinigungsverfahren problemlos behandelt werden. Dieses Verfahren kann nur durch einen professionellen Textilpflegebetrieb ausgeführt werden.
Fehlende Pflegekennzeichnungen
- Es ist bereits beim Kauf der Textilien – insbesondere auch in Boutiquen und Nähateliers - darauf zu achten, dass eine Pflegekennzeichnung eingenäht ist.